Gewerbliche Fahrzeuge
Gasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen sind nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft alle 2 Jahre einer Gasprüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person" vorzustellen.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind z.B.: Imbisswagen, Verkaufswagen, Grillhähnchenwagen, und unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften.
Seit 2019 habe ich auch die Zulassung als "Befähigte Person" erhalten. Ab sofort bin ich berechtigt Prüfungen an Gewerblichen Fahrzeugen nach BGV D34, neu DGUV Vorschrift 79 vorzunehmen.
Anfrage "Gewerbliche Mobile Gasprüfung"
Als anerkannter Sachkundiger nach DVGW-Arbeitsblatt G607 vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) bin ich berechtigt die Abnahme von Straßenfahrzeugen, Mobilheimen und festen Wohneinheiten (Hütten, Lauben etc.) durchzuführen und nach bestandener Prüfung die Prüfplakette zu vergeben.
Preis für Gewerbliche Fahrzeuge, 69€ (incl. Stammblatt 2) Neuabnahmen BGV D 34 Stammblatt 1 plus 20€ (Stand 2/2023)u.(aktuell für 2024)