Mobile Gasprüfung - vor Ort


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Gelbe Bücher Neu-Abnahmen

Gasprüfung Pflicht 19.6.2025

Neue Richtlinie vom 20.5.2024


Gasprüfung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen.

Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen

Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“. Nach erfolgreicher Gasprüfung wird eine neue Prüfplakette am Freizeitfahrzeug angebracht – und das Ergebnis in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) notiert. Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper z.B. über die Webseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.

Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen

Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Gasprüfung Pflicht 1.4.2022 BMDV

Neue Richtlinie vom 10.1.2022


Die Pflicht einer Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchungentfällt. Künftig ist sie als eine "eigenständige Prüfung" unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend – und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Was bedeutet das für Camper?
Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Fahrzeughalters. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren der HU stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Ihr Fehlen galt als erheblicher Mangel. Diese Pflicht streicht nun das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum 1. April 2022. Stattdessen müssen Camper künftig die Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend durchführen lassen. Anfrage Formular"
plakette 2024
Wie oft diese unabhängige Gasprüfung stattfinden muss, ist bislang noch unklar. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist aktuell dabei, die neue Rechtsgrundlage für eine eigenständige Prüfung von Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen zu erarbeiten. In diesem Rahmen wird das BMDV auch den Prüfungsturnus festlegen. Sobald sich etwas ändert, immer wieder auf dieser Seite!
Strafen wie bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) sind möglich. Auch wird die Zulassung eines Wohnwagen oder Wohnmobil ohne gültige Gasprüfung (G607) nicht mehr möglich sein.

Jan 2020 Prüfungspflicht ausgesetzt

... Was bedeutet das in der Praxis? Eine mangelhafte Gasinstallation gefährdet die Sicherheit. Eine bestandene Gasprüfung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auf vielen Stell- und Campinglätzen bereits seit langem Vorschrift. Kommt es gar mit einer nicht erfolgten oder nicht bestandenen Gasprüfung für Wohnmobile zum (Gas-)Schadensfall, wird das nicht nur die Versicherer beschäftigen. Je nach Sachverhalt könnte zum Beispiel der Kasko-Schutz verweigert werden. Aber auch die Gerichte könnten sich damit befassen, Ausgang ungewiss. Wer nicht prüfen lässt, ist auf jeden Fall selber schuld!

Neue Richtlinie (alt)

Wer nicht prüfen lässt, ist selber schuld! Wer jetzt meint, die Gasprüfung für sein Wohnmobil bis 2023 nicht mehr durchführen zu müssen, liegt aber falsch. Grundsätzlich ist die zweijährige Überprüfung der Flüssiggasanlagen bei Kraftfahrzeugen weiterhin vorgeschrieben. Lediglich die Verweigerung der Plakette aufgrund von Mängeln an der Gasanlage ist bis 2023 ausgesetzt. ... Was bedeutet das in der Praxis? Eine mangelhafte Gasinstallation gefährdet die Sicherheit. Eine bestandene Gasprüfung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auf vielen Stell- und Campinglätzen bereits seit langem Vorschrift. Kommt es gar mit einer nicht erfolgten oder nicht bestandenen Gasprüfung für Wohnmobile zum (Gas-)Schadensfall, wird das nicht nur die Versicherer beschäftigen. Je nach Sachverhalt könnte zum Beispiel der Kasko-Schutz verweigert werden. Aber auch die Gerichte könnten sich damit befassen, Ausgang ungewiss. Wer nicht prüfen lässt, ist auf jeden Fall selber schuld!

Für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften der Gasanlage, ist der Sachkundige Gas, mit der Prüfung verantwortlich und dokumentiert diese im Prüfbuch/blatt.

Zugelassen ZKF und DVGW

Da die Gasprüfung durch eine für mich "Unverständliche" HU Vorgabe (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871) nun "nicht mehr verpflichtend" ist (Ausgesetzt bis 1.1.2023), muss der Betreiber nun selber entscheiden ob er sich und andere, in einer der unten aufgeführten "Lebensgefährlichen Situationen" bringt!

Auch sind Prüfer vom TÜV, Dekra,GTÜ und KÜS derzeit überfragt und reagieren unterschiedlich!

Mir ist nicht bekannt das bei einer Gasprüfung "Gasdetektoren" eingesetzt werden. Ich prüfe mit Luft und "Dicht ist Dicht"!. GOK Gasprüfgeräte sind für max. 150mBar Druck ausgelegt um den Schutz der Gasgeräte zu garantieren und verfügen über keine "messtechnische Rückführung" wie Gasdetektoren. Zündsicherungen werden durch "Funktionsprüfungen" durchgeführt.

Bekannte Neuigkeiten werde ich hier sofort veröffentlichen.

Ohne Gasprüfung und dem dazugehörigen gelben Prüfbuch Austeller ZKF und DVGW (nicht die Prüfbescheinigung vom TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS) ist unter anderem die Heizung als Zusatzheizung Eintragungspflichtig. Das gilt auch für Gastanks, für nicht Motorische Zwecke.

Erstellung und Eintragungen in das gelbe Prüfbuch ZKF oder DVGW werden nur von Wohnmobil Händlern und Sachkundigen gemacht. Nicht TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS. Hier wird zwar zum Teil auch die Gasprüfung, falls der befähigte Prüfer vor Ort ist Ort ist, durchgeführt. Hier wird aber lediglich ein Prüfprotokoll ausgedruckt.

Ohne "Eintragung" kann die HU nicht Bestanden werden!

Häufige Fehlerquellen mit Lebensgefahr!

  1. Undichte Gasanlage
  2. Heizung ausgebrannte Brenner (Verpuffung)
  3. Heizung defekte Zündsicherung
  4. Herd defekte Zündsicherung
  5. Herd nicht gangbarer Druck Gasregler
  6. Schläuche Alter Porösität
  7. Regler Druck 30 oder 50 mbar
  8. Regler Alter
  9. Gaskasten Abluft und Flaschenhalter




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